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Dr. Sebastian Knieps
Lützenkirchener Str. 412, 51381 Leverkusen
02171 52661 02171 52661

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Notdienst

01.04.2025 (9.00 Uhr) bis
02.04.2025 (9.00 Uhr)
Löwen Apotheke
Königsberger Platz 1-3
51371 Leverkusen
0214/21335
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Schloss Apotheke
Gisbertstr. 92
51061 Köln
0221/661357
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Zweibrücken-Apotheke
Zweibrücker Str. 7
42697 Solingen
0212/77018
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02.04.2025 (9.00 Uhr) bis
03.04.2025 (9.00 Uhr)
Altstadt-Apotheke
Düsseldorfer Str. 1-3
51379 Leverkusen
02171/1598
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Schloss Apotheke im Kaufland OHG
Refrather Weg 1
51465 Bergisch Gladbach
02202/9573400
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Markt-Apotheke
Düsseldorfer Str. 68
42697 Solingen
0212/74688
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03.04.2025 (9.00 Uhr) bis
04.04.2025 (9.00 Uhr)
Linden-Apotheke
Saarstr. 25
51375 Leverkusen
0214/51474
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Park Apotheke
Montanusstr. 8
42799 Leichlingen
02175/890283
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Stern Apotheke OHG
Altenberger-Dom-Str. 113
51467 Bergisch Gladbach
02202/85932
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Quelle: Apothekerkammer Nordrhein


Ärztlicher Notdienst

Welcher Arzt hat gerade Bereitschaft?
Telefon: 116117 (bundesweite Auskunft)

Zahnärztlicher Notdienst

Zahnärztlicher Notdienst, Ansage und Vermittlung (A&V e.V.)
www.zahnarzt-notdienst.de.

Vergiftungen

Schnelle Hilfe in Vergiftungsfällen und Vergiftungsverdachtsfällen (Übersicht, regional).

In dringenden Fällen rufen Sie die Beratungsstellen bitte direkt unter den dort angegeben Nummern an, der E-Mail-Kontakt ist allein für allgemeine Anfragen, deren Bearbeitung nicht eilt, gedacht!

Grundsätzliches Verhalten bei Vergiftungen:

Ruhe bewahren! Erst Giftnotruf oder Hausarzt oder Notarzt anrufen, dann handeln!

Bitte stets Folgendes angeben:

  • Was ist passiert?
  • Wer hat sich vergiftet? (Alter und Körpergewicht)
  • Wie erfolgte die Vergiftung?
  • Wann erfolgte die Vergiftung?
  • Wieviel? (Dosis)

Bitte auffällige Erscheinungen, insbesondere Bewußtseinslage, Atmung und äußere Auffälligkeiten schildern. Bei ausreichender Kenntnis der Situation kann die Beratungsstelle bei Vergiftungen oder auch der Hausarzt Entscheidungshilfen sowie Anweisungen zur Ersten Hilfe geben.

Denken Sie bitte daran

Die Information über die Notdienste der Apotheken ist unverbindlich, da sich die Notdienste sehr kurzfristig ändern können. Der Betreiber kann keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.

Die Dienstbereitschaft der Apotheke in der Nacht, an den Sonn- und Feiertagen und während der übrigen Ladenschlusszeiten dient der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Notfällen. Der Notdienst muss vom Apotheker zusätzlich zum Tagesdienst geleistet werden. Nehmen Sie daher bitte die Apotheke während der Notdienstbereitschaft auch nur in Notfällen in Anspruch.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro pro Notdienstbesuch und unabhängig von der Anzahl der Rezepte oder der gekauften Arzneimittel. Sie darf von 20.00 bis 6.00 Uhr erhoben werden, an Sonn- und Feiertagen ganztags. Kreuzt Ihr Arzt "noctu" auf dem Rezept an, macht er damit einen Notfall kenntlich. Das Rezept muss unverzüglich in der Apotheke eingelöst werden, die Notdienstgebühr wird dann von der Krankenkasse übernommen.